Muss nur der Autoklav validiert werden?

Antwort: 

Definitiv nein!

 Alle Teilschritte einer validierten Aufbereitung müssen validiert werden. Übernehmen Geräte Teilprozesse der Aufbereitung (z.B. Reinigung und Desinfektion durch einen Thermodesinfektor oder das Einschweißen von Medizinprodukten), muss der Erfolg des Teilschrittes mit Datenloggern oder anderen Prüfmethoden belegt werden.