Die Praxisbegehung
[Föderfähige Leistungen]
Praxisbegehungen sind für die meisten Podologen etwa genauso angenehm wie Fußpilz und stehen auf einer Stufe mit den Gefühlen bei einer anstehenden Steuerprüfung.
Eine besonders einschneidende Veränderung für die podologischen Praxen kam am 01.01.2013. mit der „Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Medizinproduktegesetzes“ (MPGVwV).
Praxishygienecoaching
[Förderfähige Leistungen]
Der beste Ort für eine optimale und praxisbezogene Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen ist Ihre eigene Praxis.
Arbeitsabläufe, Verfahrensanweisungen und Verhaltensregeln werden geschult, trainiert und im Kontext mit den RKI-Richtlinien auf die Gegebenheiten und Bedürfnisse Ihrer Praxis abgestimmt.
Das Praxishygienecoaching gewährleistet
Die Hygienedokumentation
Die Instrumentenaufbereitung gehört juristisch zum Bereich des vollbeherrschbaren Risikos. Verstöße gegen diese Hygienestandards führen fast automatisch zur Haftung des Praxisbetreibers oder der Klinik. An diesem Punkt greift das Beweislastumkehrverfahren zu Lasten der Podologen.
Im Patientenrechtegesetz ist festgeschrieben, “was nicht dokumentiert wurde ist im Streitfall auch nicht geschehen.“