Neue „BAFA“-Förderung für Selbstständige und Freiberufler - auch für etablierte Unternehmen
Antragsberechtigung
Die „Förderung unternehmerischen Know-hows" richtet sich an
- Junge Praxen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind.
- Praxen ab dem dritten Jahr nach der Gründung.
- Praxen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden - unabhängig vom Unternehmensalter.
Die Praxen (Unternehmen) müssen ihren Sitz in der Bundesrepublik Deutschland haben und der EU-Mittelstandsdefinition für kleine und mittlere Unternehmen entsprechen. Als Gründungsdatum zählt bei gewerblich Tätigen der Tag der Gewerbeanmeldung bzw. des Handelsregisterauszugs, bei Freiberuflern die Anmeldung beim Finanzamt.
Was wird gefördert?
Gefördert werden alle Beratungen zu Fragen der Unternehmensführung. Insbesondere auch die Punkte:
- Praxisbegehung & Schwachstellenanalyse mit konkreten Verbesserungsvorschlägen
- RKI-konformes Mitarbeitercoaching mit allen Arbeitsanweisungen
- Individuelle Hygienepläne
- Validierte Instrumentenaufbereitung & rechtssichere Dokumentation
sind durch das Förderprogramm abgedeckt.
Förderantrag
Der Förderantrag muss vor Beratungsbeginn gestellt werden. Der Antrag kann bequem online durch den Beratungskunden erfolgen. Am besten Sie sprechen mit Ihrem ProPedes24-Berater und lassen sich von ihm beim Ausfüllen unterstützen, um Fehler und Rückfragen zu vermeiden.
Förderhöhe
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Die Beratung darf nur durch zertifizierte Berater erfolgen.
Weitere Informationen zu Zuschüssen finden sie HIER.